Praxis

 

Deine Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Teil, die parallel zueinander verlaufen sollten. Du hast somit bereits an Deinem ersten Theorieabend, die Möglichkeit, Dir einen Termin für eine Fahrstunde geben zu lassen, so dass das Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis optimiert werden und die Ausbildungszeit für Dich auf ein Minimum reduziert werden kann.

Wie viele Praxisstunden benötige ich ?

Ihr benötigt mindestens 12 Fahrstunden (Sonderfahrten) die zum Ende der prakt. Ausbildung gemacht werden. Sie setzen sich aus :

5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten zusammen. (weiter unten eine genauere Auflistung)

Nun ist es aber so, dass niemand mit Sonderfahrten anfängt, sondern natürlich erst mal mit Übungsstunden begonnen wird. Merkt der Fahrlehrer nun, dass ein/e Fahrschüler /in kaum noch auf Hilfe angewiesen ist wird zu den Sonderfahrten übergegangen.
Generell lässt sich anfänglich (bevor man gefahren ist), keine Aussage darüber machen, wie viele Übungsstunden ein/e Fahrschüler/in zum Bestehen der Prüfung benötigt.
Sowohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Allerdings müssen zwischen den einzelnen Prüfungen mindestens 2 Wochen liegen und nach dem dritten Versuch ist eine Zwangspause von 3 Monaten vorgeschrieben.

Für die Praktische Prüfung braucht ihr Personalausweis / Reisepass (mit Meldebescheinigung), den Nachweis über die  bestandene theoretische Prüfung und den Nachweis das Ihr alle 12 Sonderfahrten gefahren habt.

Den Personalausweis bzw. Reisepass bringt Ihr mit, um den Rest kümmern wir uns.

 

Hier eine Übersicht der vorgeschriebenen Sonderfahrten (á 45 Minuten)

Führerscheinklasse

Landstraße

Autobahn

Nacht

B

5

4

3

BE

3

1

1

A unbeschränkt + A beschränkt

5

4

3

A1

5

4

3

Erweiterung von A1 auf A unbeschränkt

3

2

1

Bei Klasse M entfallen die Sonderfahrten, hier muss 30 Minuten innerorts gefahren werden.